BAföG
Die Private Modeschule ist nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gleichwertig einer entsprechenden öffentlichen Einrichtung. Antragsteller erhalten bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen eine finanzielle Förderung. Dieses "Schüler-BAföG" muss im Regelfall nicht zurückerstattet werden. Anträge sind erhältlich beim zuständigen Landratsamt, beim Bürgermeisteramt des Stadtkreises oder beim Amt für Ausbildungsförderung des Wohnsitzes.
Detaillierte Angaben zu Anträgen und Voraussetzungen gibt es auf der Website des Bundesministerium für Bildung und Forschung. Einen BAföG-Rechner gibt es bspw. bei den Studis online.
Bildungskredit
Ab dem 2. Schuljahr besteht zusätzlich zum BAföG die Möglichkeit eines Bildungskredits. Auch dazu finden sich Informationen auf der Website des Bundesministerium für Bildung und Forschung oder bei KfW.